Diese Bezeichnung ist reserviert für einen während oder gleich nach der Gärung mit Alkohol angereicherten Wein, der dann zur Alterung für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren in Fässern gelagert wird. Der spezifische Lagerbestand muss angegeben werden, und der Wein darf nicht mit einem Alter von weniger als 3 Jahren abgefüllt und auch nicht der Wärmebehandlung unterzogen werden.